{"id":112,"date":"2023-09-08T12:26:00","date_gmt":"2023-09-08T12:26:00","guid":{"rendered":"https:\/\/haege.sim-plexity.de\/?page_id=112"},"modified":"2024-03-21T14:39:36","modified_gmt":"2024-03-21T14:39:36","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.haege-baucenter.de\/index.php\/rechtliches\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"112\" class=\"elementor elementor-112\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-9496053 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"9496053\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-6fc90f2\" data-id=\"6fc90f2\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9d558fb elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"9d558fb\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>1. Geltung unserer AGB<br>1.1 Im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten f\u00fcr die Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung, insbesondere auch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge und Ersatzlieferungen, ausschlie\u00dflich unsere nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbest\u00e4tigung keinen davon abweichenden Inhalt hat, und soweit wir nicht schriftlich einer Ab\u00e4nderung unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder unserer AGB durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, sp\u00e4testens durch Liefer- und Leistungsannahme als anerkannt. Sie k\u00f6nnen ohne schriftliche Best\u00e4tigung unserer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht abbedungen oder ge\u00e4ndert werden, auch nicht durch Bekanntgabe der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unseres Kunden oder durch Absprache mit einem unserer Mitarbeiter.<br>1.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben unserer Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch f\u00fcr uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Falle ausdr\u00fccklich widersprechen, oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausf\u00fchren.<br>1.3 Nebenabreden und Zusicherungen im Rahmen von Vertragsverhandlungen und nach erfolgter Auftragsbest\u00e4tigung, sowie \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen eines schrift\u00aclich geschlossenen Vertrages bed\u00fcrfen unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung.<br>1.4 Offensichtliche Irrt\u00fcmer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind f\u00fcr uns nicht verbindlich. Die zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend. Derartige Angaben, insbesondere auch solche \u00fcber Leistungen und Verwend\u00acbarkeit der gelieferten Produkte, sowie DIN-Normen gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit i. S. d. \u00a7\u00a7 434 ff. BGB, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren. F\u00fcr technische Angaben fremder Hersteller k\u00f6nnen wir nur bei besonderer Vereinbarung eine Gew\u00e4hr \u00fcbernehmen. Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als ann\u00e4hernde Anschauungsst\u00fccke f\u00fcr Qualit\u00e4t, Abmessungen und Farben.<\/p>\n<p>2. Lieferung<br>2.1 Unsere s\u00e4mtlichen Angebote erfolgen unter Vorbehalt der Lieferm\u00f6glichkeit und freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Liefermenge. Lieferzusagen erfolgen unter dem Vorbehalt entsprechender und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Von uns genannte Liefer\u00acfristen, auch wenn sie kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmt sind, geben nur den ungef\u00e4hren Liefer\u00aczeitraum an. Ihr Ablauf bewirkt deshalb f\u00fcr sich alleine noch keinen Lieferverzug, sofern nicht ausdr\u00fccklich ein als solcher auch bezeichneter &#8222;verbindlicher Liefertermin&#8220; schriftlich von uns genannt oder schriftliche best\u00e4tigt worden ist. Verz\u00f6gerungen, die im Verantwortungsbereich unseres Kunden liegen, verl\u00e4ngern die Lieferfrist entsprechend.<br>2.2 In allen F\u00e4llen von Streik, Aussperrung, Betriebsst\u00f6rungen, h\u00f6herer Gewalt und sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Behinderungen, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und, wenn die Behinderung sich endg\u00fcltig nicht beheben l\u00e4sst, die Lieferung endg\u00fcltig zu verweigern und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br>2.3 Schadenersatzanspr\u00fcche wegen versp\u00e4teter oder teilweise versp\u00e4teter Lieferung, oder wegen nicht erfolgter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit wir oder unsere Erf\u00fcllungs\u00acgehilfen die Versp\u00e4tung oder die Nichtlieferung nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbei\u00acgef\u00fchrt haben.<br>2.4 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig. Abschlagszahlungen k\u00f6nnen wir in angemessenem Umfange in Rechnung stellen.<br>2.5 Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich fr\u00fcherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem kaufm\u00e4nnischen Ermessen auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des Kunden schlie\u00dfen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort f\u00e4llig gestellt werden.<\/p>\n<p>3. Abrufauftr\u00e4ge<br>3.1 Abrufauftr\u00e4ge unterliegen, soweit keine anderen Termine schriftlich vereinbart worden sind, einer Abnahmefrist von h\u00f6chstens sechs Monaten. Bei \u00dcberschreitung dieser Abnahmefrist sind wir berechtigt, die Gesamtmengen zu berechnen, sie unserem Kunden zuzustellen oder auf seine Rechnung einzulagern.<br>3.2 Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass die Abnahme bestellter Mengen nicht zum verein\u00acbarten Zeitpunkt erfolgt.<br>3.3 In den unter Ziff. 3.1 und 3.2 genannten F\u00e4llen geht das Qualit\u00e4ts- und Gefahren\u00acrisiko im Zeitpunkt des \u00dcberschreitens der Abnahmefrist oder desvereinbarten Abnahmedatums auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>4. Vertragsabschluss<\/p>\n<p>4.1 S\u00e4mtliche uns erteilten Lieferauftr\u00e4ge, und zwar auch die unseren Mitarbeitern gegen\u00ac\u00fcber erteilten, sind f\u00fcr uns erst dann verbindlich, wenn sie von unserer Zentrale in Eppingen schriftlich r\u00fcckbest\u00e4tigt worden sind, sofern die Lieferung nicht umgehend nach Auftrags\u00acerteilung erfolgt.<br>4.2 Im zuletzt genannten Fall gilt die Lieferung als Annahme des uns erteilten Liefer\u00acauftrages; bei Teillieferungen gilt der uns erteilte Lieferauftrag aber nur im Umfang der Teillieferung als angenommen. Entsprechendes gilt f\u00fcr weitere Teillieferungen, solange keine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung bez\u00fcglich des Gesamtumfanges unsererseits vorliegt.<\/p>\n<p>5. Eigentumsvorbehalt<br>5.1 Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus unserer Gesch\u00e4fts\u00acbeziehung mit dem Kunden &#8211; einschlie\u00dflich aller Nebenforderungen &#8211; bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur R\u00fccknahme der Ware berechtigt. Der Kunde gestattet uns, zu diesem Zweck seine R\u00e4ume, Grundst\u00fccke und Baustellen zu betreten, sowie alles f\u00fcr den Abtransport Erforderliche zu tun. In der R\u00fccknahme sowie der Pf\u00e4ndung der Ware durch uns liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4ren.<br>5.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang unter der Bedingung weiterver\u00e4u\u00dfern oder verarbeiten, dass zwischen ihm und seinem Kunden kein die Ziff. 5.3. geregelte Forderungsvorausabtretung bindendes Abtretungs\u00acverbot gem. \u00a7 399 BGB vereinbart wird. Der Kunde darf die Vorbehaltsware auch nicht an Dritte verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit \u00fcbereignen. \u00dcber Pf\u00e4ndungen und andere, von Dritten ausgehende Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr unsere Rechte sind wir unverz\u00fcglich schriftlich mit allen Angaben zu unter\u00acrichten, die wir f\u00fcr eine Interventionsklage nach \u00a7 771 ZPO ben\u00f6tigen. Soweit wir Ausfall erleiden, weil ein Dritter die von ihm an uns zu erstattenden gerichtlichen und au\u00dfergerich\u00actlichen Kosten einer Klage nach \u00a7 771 ZPO nicht erbringen kann, haftet hierf\u00fcr der Kunde. Der Kunde hat im Falle von Pf\u00e4ndungen oder anderen, von Dritten ausgehenden Gef\u00e4hr\u00acdungen unserer Rechte den Dritten unverz\u00fcglich auf das Bestehen unseres Eigentums\u00acvorbehaltes hinzuweisen.<br>5.3 Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherheitsrechte ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte entstehen, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter ver\u00e4u\u00dfert wird. Dies gilt auch hinsichtlich des Anspruches auf Einr\u00e4umung einer Sicherungs\u00achypothek gem. \u00a7 684 BGB. Wir nehmen die Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht geh\u00f6ren, weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Vorausabtretung nur in H\u00f6he unseres Waren\u00acwertes einschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer in jeweils geltender H\u00f6he. Bis zu unserem jederzeit m\u00f6glichen Widerruf ist der Kunde der von uns gelieferten Vertragsprodukte zum Einzug der nach vorstehenden Ma\u00dfgaben als an uns abgetreten geltenden Forderung erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die abgetretenen Forde\u00acrungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Allerdings werden wir von dieser Befugnis nur dann Gebrauch machen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht erf\u00fcllt und in Zahlungsverzug ger\u00e4t. In diesem Fall hat der Kunde uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen nebst Schuldnern bekannt zu geben und uns alle f\u00fcr eine Forderungseinziehung ben\u00f6tigten Angaben zu machen und Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br>5.4 Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Kunden stets f\u00fcr uns vorgenommen. Wird diese Ware mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Gegen\u00acst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes unserer Ware zu den \u00fcbrigen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenst\u00e4nden zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so besteht Einigkeit dar\u00fcber, dass der Kunde uns anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt. Er verwahrt das Eigentum oder Miteigentum f\u00fcr uns. F\u00fcr die durch die Verarbeitung oder Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im \u00fcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<br>5.5 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten gegen den Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als die Werte der Sicherungen die zu sichernden Forderungen um 20 % oder mehr \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>6. Preise<br>6.1 Preisgrundlage bildet unsere jeweils neueste Preisliste, vorbehaltlich Preis\u00acerh\u00f6hungen und\/oder technischen \u00c4nderungen.<br>6.2 Alle Preise verstehen sich zuz\u00fcglich Versand- und Verpackungskosten, sofern keine anderen schriftlich fixierten Vereinbarungen getroffen worden sind.<br>6.3 Setzt sich ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen zusammen, so gilt jede Teillieferung als gesondertes Gesch\u00e4ft, das auf die \u00fcbrigen Teillieferungen keinen Einfluss hat, und wird gesondert berechnet. Dies gilt auch f\u00fcr die Kosten des Versandes und der Verpackung.<br>6.4 Die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ist in den von uns genannten Preisen nicht inbegriffen und wird gesondert berechnet.<br>6.5 Erfolgt die Lieferung der Produkte durch uns vertragsgem\u00e4\u00df erst sp\u00e4ter als vier Monate seit Vertragsabschluss, so sind wir zu einer angemessenen, der Erh\u00f6hung unserer Selbst\u00ackosten entsprechenden Preiserh\u00f6hung berechtigt.<br>6.6 Sonderleistungen werden je nach Aufwand berechnet, wobei wir im Falle indivi\u00acdueller Sonderanfertigungen eine Anzahlung von mindestens 50 % des Preises verlangen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>7. Versand, Transportgefahr<br>7.1 Die Transportgefahr geht im Falle der Abholung durch den Kunden mit der \u00dcbergabe in unserem Lager auf den Kunden \u00fcber und bei Versand &#8211; auch bei eventueller fracht\u00acfreier Lieferung &#8211; mit der \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer oder eine andere, von uns oder vom Kunden mit dem Versand betraute Person.<\/p>\n<p>Versandweg und -mittel sind unserer Wahl \u00fcberlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschlie\u00dflich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das gr\u00f6\u00dfere Ma\u00df der Einheit die Verpackungsl\u00e4nge.<br>7.2 \u00c4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digungen an unserem Sendegut hat sich der Kunde bei Empfang der Ware durch das Transportunternehmen schriftlich best\u00e4tigen zu lassen.<br>7.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verz\u00f6gert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versand\u00acbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort f\u00e4llig.<br>7.4 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgef\u00fchrt, gilt die \u00dcbergabe der Ware sp\u00e4testens als erfolgt, sobald sie dem Empf\u00e4nger vor der Anliefe\u00acrungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verf\u00fcgung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die \u00dcbergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gew\u00e4hrleistet ist.<br>7.5 Das Abladen ist alleinige Angelegenheit des Kunden, der f\u00fcr geeignete Ablade\u00acvorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskr\u00e4fte zu stellen hat. Wartezeiten werden entsprechend wie im G\u00fcterfernverkehr gem. KVO und G\u00fcternahverkehr gem. GNT berechnet.<br>7.6 Verlangt der Kunde in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfe\u00acleistung beim Abladen (einschlie\u00dflich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine \u00dcbernahme einer zus\u00e4tzlichen Haftung oder Gefahrtragung durch uns.<br>7.7 Mehrwegverpackungen werden dem Kunden nur leihweise zur Verf\u00fcgung gestellt. Die R\u00fcckgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Kunden innerhalb von drei Wochen schrift\u00aclich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, r\u00fcckwirkend Leihgeb\u00fchren zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung f\u00e4llig wird.<br>7.8 Bei Anlieferung der Ware auf Transportgestell bleiben die Gestelle unser Eigentum. Der Kunde ist nicht zur Weitergabe an Dritte berechtigt. Er ist verpflichtet, unsere Gestelle schnellstens zu entladen und zur\u00fcckzugeben. Ansonsten gilt dasselbe wie bei Mehrweg\u00acverpackungen.<br>7.9 Lieferungen &#8222;frei Baustelle&#8220; und\/oder &#8222;frei Lager&#8220; bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstra\u00dfe vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahr\u00aczeug abgeladen.<\/p>\n<p>8. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche und Haftung<br>8.1 Sachm\u00e4ngelr\u00fcgen m\u00fcssen bei offensichtlichen oder bei sorgf\u00e4ltiger Untersuchung feststellbaren M\u00e4ngeln unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von sieben Tagen nach \u00dcber\u00acgabe der Ware an den Kunden, bei uns eingehend, unter exakter Beschreibung in Text\u00acform geltend gemacht werden. Dasselbe gilt f\u00fcr eine unvollst\u00e4ndige oder unrichtige Lieferung.<br>8.2 Sachm\u00e4ngelr\u00fcgen wegen verdeckter M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung, sp\u00e4testens innerhalb von drei Tagen, bei uns eingehend, unter exakter Beschreibung in Textform geltend gemacht werden.<br>8.3 Sachm\u00e4ngelr\u00fcgen haben in jedem Falle vor Verarbeitung oder Einbau der Ware in Text\u00acform zu erfolgen.<br>8.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns die M\u00f6glichkeit zu geben, den ger\u00fcgten Sachmangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf unser Verlangen den beanstandeten Gegen\u00acstand oder Muster davon zur Verf\u00fcgung zu stellen; andernfalls entf\u00e4llt die Sachm\u00e4ngel\u00achaftung. Bei Transport- und Bruchsch\u00e4den ist die Ware in dem Zustand zu belassen, indem sie sich bei Erkennen des Schadens befindet.<br>8.5 Wir \u00fcbernehmen keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den, die zur\u00fcckgehen auf ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetrieb\u00acsetzung, Ver\u00e4nderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behand\u00aclung oder nat\u00fcr\u00acliche Abnutzung. Insbesondere sind alle nicht ausdr\u00fccklich genannten Anspr\u00fcche auf Schadenersatz, Minderung, verlorene Bearbeitungskosten und Oberfl\u00e4chenbehandlungen von der Haftung ausgeschlossen. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen wir nur Belastungen f\u00fcr eine iden\u00actische Menge Teile, wie sie uns auch retourniert werden, akzeptieren, sofern diese Belas\u00actungen berechtigt sind.<br>8.7 Haben wir uns neben der Lieferung zur Montage verpflichtet, gilt unsere Leistung als abgenommen und genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Abnahmeuntersuchung festgestellte M\u00e4ngel nicht in einem von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll, bei Fehlen eines Abnahmeprotokolles nicht sp\u00e4testens nach Ablauf von sieben Tagen nach von uns mitgeteiltem Ende der Montage, uns gegen\u00fcber in Text\u00acform ger\u00fcgt werden.<br>8.8 Bei berechtigten und rechtzeitigen Sachm\u00e4ngelr\u00fcgen, worunter auch das Abweichen von einer vereinbarten Beschaffenheit f\u00e4llt, erfolgt die Sachm\u00e4ngelhaftung durch uns unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche des Kunden wie folgt:<br>8.8.1 Nach unserer Wahl durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung oder durch Nacherf\u00fcllung des jeweils schadhaften Teiles oder der gesamten mangelhaften Ware.<br>8.8.2 Erhebt der Kunde gegen\u00fcber unserem zweiten durchgef\u00fchrten Nachbesserungs\u00acversuch oder der Nacherf\u00fcllung erneut eine berechtigte Sachm\u00e4ngelr\u00fcge und ist ihm nicht gleichwohl zuzumuten, weitere Nachbesserungsversuche oder Nacherf\u00fcllung zu dulden, steht ihm wahlweise das Recht zu, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, jeweils hinsichtlich der mangelhaften Ware. Weitere Gew\u00e4hr\u00acleistungsanspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen.<br>8.9 Unsere Sachmangelhaftung erlischt:<br>8.9.1 Bei Nichtbeachtung unserer schriftlichen Betriebs- und Einbauanleitung, sofern wir dem Kunden eine solche zur Verf\u00fcgung gestellt haben, es sei denn, dass ein vom Kunden ger\u00fcgter Mangel nachweislich nicht hierdurch verursacht worden ist.<br>8.9.2 Bei eigenm\u00e4chtigen Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden. Diese haben immer den Verlust s\u00e4mtlicher Sachmangelanspr\u00fcche des Kunden zur Folge.<br>8.10 Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden verj\u00e4hren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. \u00a7\u00a7 438 I 2, 479, 634 a I 2 BGB l\u00e4ngere Fristen vorschreibt. F\u00fcr den Fall, dass wir uns zur Montage der Ware verpflichtet haben, gilt Vorerw\u00e4hntes ab Abnahme gem. Ziff. 8.7. Alle uns gegen\u00fcber erhobenen Schadenersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechts\u00acgrund, verj\u00e4hren mit Ablauf eines Jahres nach Auslieferung der Ware bzw. Abschluss der Montagearbeiten.<br>8.11 Kosten, die uns durch unberechtigte Sachm\u00e4ngelr\u00fcgen entstehen, insbesondere Reise\u00ackosten etc., gehen zu Lasten des Kunden.<br>8.12 Alle weiteren Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus unerlaubter Handlung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen sind, soweit nicht in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend gehaftet werden mu\u00df, ausgeschlossen. Dabei ist gleichg\u00fcltig, ob der Schaden am Liefergegenstand selbst oder sonstwo entstanden ist. In diesen F\u00e4llen haften wir jedoch nur f\u00fcr denjenigen Schaden, der f\u00fcr uns bei Ber\u00fcck\u00acsichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalles vorhersehbar war. Anspr\u00fcche aus dem Produkt\u00achaftungsgesetz bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9. Produkt\u00e4nderungen<br>Wir behalten uns \u00c4nderungen hinsichtlich unserer Produkte vor, soweit diese die Kunden\u00acinteressen nur geringf\u00fcgig beeintr\u00e4chtigen, durch die \u00c4nderungen die grunds\u00e4tz\u00aclichen Eigen\u00acschaften der Produkte nicht ver\u00e4ndert werden und die \u00c4nderungen dem Kunden zumutbar sind, insbesondere behalten wir uns technische Verbesserungen vor.<\/p>\n<p>10. Zahlungsbedingungen<br>10.1 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt der Ware oder sonstiger Erbringung unserer Leistungen f\u00e4llig.<br>10.2 Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse bzw. gegen Nachnahme oder unwiderrufliches Akkreditiv.<br>10.3 Eine Aufrechnung des Kunden mit nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten, von uns bestrit\u00actenen oder nicht entscheidungsreifen Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes wegen solcher Gegenforderungen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>11. Zahlungsverzug<br>11.1 Verzugszinsen werden mit 8 % p. a. \u00fcber dem Basiszinssatz gem. \u00a7\u00a7 288 II, 247 BGB berechnet. Sie sind h\u00f6her anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem h\u00f6heren Zinssatz nachweisen k\u00f6nnen.<br>11.2 Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung. Sie werden, wenn wir ihre Hergabe einr\u00e4umen, grunds\u00e4tzlich nur zahlungshalber angenommen. Wechsel werden mit angemessenen Zinsen, mindestens in H\u00f6he von 8 % p. a. \u00fcber dem Basiszins gem. \u00a7\u00a7 288 II, 247 BGB berechnet.<\/p>\n<p>12. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<br>12.1 Erf\u00fcllungsort ist D-75031 Eppingen. Ist der Kunde Unternehmer i. S. d. \u00a7 14 BGB, juris\u00actische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so ist der Gerichtsstand &#8211; auch f\u00fcr Wechsel- und Scheckklagen &#8211; D-74072 Heilbronn oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.<br>12.2 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichts\u00acstand, so gilt als Gerichtsstand D-75031 Eppingen als vereinbart.<br>12.3 F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betr. Einheitliche Gesetze \u00fcber den Internationalen Kauf und das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 \u00fcber die Vertr\u00e4ge \u00fcber den Internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.<\/p>\n<p>13. G\u00fcltigkeit f\u00fcr Verbraucher<br>Soweit der Kunde Verbraucher i. S. d. \u00a7 13 BGB ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Ma\u00dfgabe, da\u00df die kaufrechtliche Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngel beim Verkauf von gebrauchten Waren auf 12 Monate beschr\u00e4nkt wird. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz etwa gem. \u00a7 438 I 2 BGB zwingend l\u00e4ngere Fristen vorschreibt. Auch bei Rechtsgesch\u00e4ften mit Verbrauchern verj\u00e4hren alle uns gegen\u00fcber erhobenen Schaden\u00acersatzanspr\u00fcche, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ablauf eines Jahres nach Auslieferung der Ware bzw. Beendi\u00acgung der Montagearbeiten. Der Kunde wird ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, da\u00df der Kauf\u00acpreis mit Zugang der Rechnung sofort f\u00e4llig ist. Der Kunde ger\u00e4t sp\u00e4testens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Unabh\u00e4ngig vom Zugang der Rechnung beginnt die Drei\u00dfigtagesfrist mit dem Erhalt der Ware bzw. dem Abschluss der Montage\u00acarbeiten. Die H\u00f6he der Verzugszinsen ergibt sich aus \u00a7\u00a7 288 I, 247 BGB.<\/p>\n<p>14. Teilnichtigkeit<br>Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder durch k\u00fcnftige gesetzliche Neuregelungen rechts\u00acunwirksam werden, so wird davon die Rechtswirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltung unserer AGB1.1 Im Gesch\u00e4ftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten f\u00fcr die Dauer der Gesch\u00e4ftsverbindung, insbesondere auch f\u00fcr k\u00fcnftige Auftr\u00e4ge und Ersatzlieferungen, ausschlie\u00dflich unsere nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbest\u00e4tigung keinen davon abweichenden Inhalt hat, und soweit wir nicht schriftlich einer Ab\u00e4nderung unserer Auftragsbest\u00e4tigung oder unserer AGB durch den Kunden zugestimmt haben. 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